Überführungskennzeichen: Gültigkeit & Anwendungsbereich
Wenn man sein Auto für eine Übergangszeit anmelden möchte, ist man mit dem Überführungskennzeichen gut beraten. Dies gilt für einen bestimmten Zeitraum und kann auch innerhalb und außerhalb der EU genutzt werden.
Das Überführungskennzeichen unterteilt man in zwei Arten, einmal in das Kurzzeitkennzeichen und dann in das Ausfuhrkennzeichen. Sie können nicht nur für Überfahrten, sondern auch für Prüfungsfahrten oder Probefahrten verwendet werden.
Kurzzeitkennzeichen: Auch bekannt unter „5 Tages Kennzeichen“
Das Kurzzeitkennzeichen ist für eine Dauer von 5 Tagen gültig und kann in Deutschland sowie innerhalb der EU genutzt werden. Jedoch benötigt man innerhalb der EU eine internationale Versicherungsbestätigungskarte, welche auch “grüne Karte” genannt wird.
Das Kurzzeitkennzeichen wird online oder in der Zulassungsstelle ihres Wohnsitzes beantragt und ist mit einigen Kosten verbunden, die sich wie folgt zusammensetzen:
- EVB Nummer / Deckungskarte von der Versicherung (kostenlos)
- Anmeldung beim Ordnungsamt bzw. bei der Zulassungsstelle liegen bei ca. 10-12 Euro
- Preise für die Prägung des Kennzeichens ca. 15-25 Euro
- Police der Versicherung ca. 70 – 90 Euro (Erstattung der Kosten oder Anrechnung, wenn das Fahrzeug bei der gleichen Versicherung versichert wird)
Die Police bezieht sich meist auf eine Teilkasko-Versicherung, wenn jedoch eine Vollkasko-Versicherung benötigt wird, können die Kosten nochmals steigen. Der Preis für das Kurzzeitkennzeichen liegt also in der Regel bei rund 95 bis 127 Euro betragen.
2. Variante des Überführungskennzeichens: Das Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen) dient zum Überführen von Fahrzeugen außerhalb der EU und ist mindestens für 14 Tage gültig und längstens für 1 Jahr. Ab 3 Monaten fällt eine Kfz-Steuer an und es wird auch in der Zulassungsstelle des Wohnorts beantragt.
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung des Ausfuhrkennzeichens benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- unterschriebene Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung I und II
- gültige TÜV, HU und AU Bescheinigung
- letzter TÜV-Bericht
- Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kosten bewegen sich im gleichen Rahmen wie beim Kurzzeitkennzeichen. Die Beantragung kann auch online abgewickelt werden, jedoch sind da die Bearbeitungszeiten länger. Auch die Verlängerung der Gültigkeit des Überführungskennzeichens kann online abgewickelt werden.
Fahrzeuge innerhalb der EU Sie brauchen eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen plus eine internationale Versicherungsbestätigungskarte („Grüne Karte“). Damit kann man bei der zuständigen Zulassungsstelle den Antrag stellen oder sich via Internet die Schilder per europaweiten Versand schicken lassen (“Transit-Plate”).
Fahrzeug außerhalb der EU Sie brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen und gehen damit zu einer Zulassungsstelle in Deutschland. Auch online kann dieser Vorgang abgewickelt und per Post der Versand der Kennzeichen durchgeführt werden.
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