Oldtimer-Zulassung: So wird aus altem Blech historisches Kulturgut
Ob als Investition oder Liebhaberstück – Klassiker auf vier Rädern sind immer beliebter. Seitdem vor fünfzehn Jahren das H-Kennzeichen für Oldtimer eingeführt wurde, wächst der Bestand historischer Fahrzeuge stetig. Doch was sind die Vorteile einer solchen Oldtimer-Zulassung? Und welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen, um als „historisch“ eingestuft zu werden?
Voraussetzungen für ein Oldtimergutachten
Um eine offizielle Oldtimer-Zulassung zu erhalten, muss der Halter für sein Fahrzeug ein Oldtimergutachten erstellen lassen. Dieses ist dann mit den üblichen bei einer Zulassung geforderten Unterlagen vorzulegen. Folgende Kriterien muss das Fahrzeug erfüllen, damit ein Oldtimergutachten ausgestellt wird:
- Seine erste Zulassung liegt mindestens dreißig Jahre zurück.
- Das Fahrzeug befindet sich in einem guten Zustand und…
- … dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
- Der Originalzustand ist weitgehend erhalten. Erlaubt sind lediglich zeitgenössische Änderungen. Das heißt, wer seinen Oldtimer „tunen“ möchte, muss sich vorher genau informieren, was zur Zeit der ersten Zulassung möglich war. Als Nachweis können damalige Gutachten, Fahrzeugbrief, Fachliteratur, Prospekte, Originaldokumente oder Presseberichte verwendet werden. Ein modernes Tuning, zum Beispiel mit einem neuen, leistungsstärkeren Motor, ist dagegen nicht erlaubt. Ausnahme: Änderungen die der Sicherheit oder dem Umweltschutz dienen, wie der Einbau von Sicherheitsgurten oder eines Katalysators, sind zulässig.
Wer glaubt, diesen vier Punkten Genüge leisten zu können, begibt sich mit seinem Oldtimer zu einer Prüforganisation wie dem TÜV, der Dekra oder der GTÜ. Diese stellen das Oldtimergutachten aus. Die Kosten betragen um die hundert Euro.
Wann lohnt sich eine Oldtimer-Zulassung?
Mit einer Oldtimer-Zulassung entfallen die Regelungen zur Umweltplakette. So kann ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen in jede Umweltzone fahren. Eine Oldtimer-Zulassung bedeutet zudem oft einen steuerlichen Vorteil. Die Kfz-Steuer wird pauschal mit derzeit 191 Euro (Pkw, Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad), und nicht nach Hubraum oder Schadstoffausstoß berechnet. In der Regel lohnt sich also die Oldtimer-Zulassung.
Wer jedoch ein Fahrzeug mit kleinem Hubraum fährt oder seinen Oldtimer mit einem Katalysator nachgerüstet hat, ist eventuell mit einem gewöhnlichen Kennzeichen besser beraten. Hier gelten folgende Steuersätze:
Fahrzeug | Hubraum | Jährliche Kfz-Steuer |
---|---|---|
Benziner Pkw / Lkw | pro angefangene 100 ccm Hubraum | 25,36 Euro |
Diesel Pkw / Lkw | pro angefangene 100 ccm Hubraum | 38,78Euro / 37,58 Euro (1,20 Euro Steuerzuschlag bei fehlendem Rußpartikelfilter) |
Zweirad | bis 125 ccm Hubraum | steuerbefreit |
Zweirad | pro angefangene 25 ccm Hubraum | 1,84 Euro |
Bei einer Isetta, dem Kultauto aus dem Wirtschaftswunder, liegt die Kfz-Steuer dank des kleinen Hubraums jährlich bei 76,08 Euro – also noch nicht einmal die Hälfte der Oldtimer-Pauschale. Es lohnt sich daher gerade bei kleineren Fahrzeugen noch einmal nachzurechnen, ob das H-Kennzeichen wirklich einen steuerlichen Vorteil schafft.
Alternativen zur Oldtimer-Zulassung: Saison- und rotes Kennzeichen
Als weitere Alternativen zum regulären und zum H-Kennzeichen kommen für Oldtimer auch das Saisonkennzeichen sowie das rote 07er Kennzeichen in Frage. Wer seinen Oldtimer nur oder hauptsächlich für Messen und besondere Veranstaltungen nutzt, fährt mit einer solchen Zulassung eventuell am besten.
Das Saisonkennzeichen gilt für einen frei wählbaren, begrenzten Zeitraum, die Steuer wird monatlich berechnet. Da viele Oldtimer-Fans ihren rostanfälligen Schätzen die winterlichen Strapazen ersparen, kann ein auf die sommerlichen Monate begrenztes Saisonkennzeichen sinnvoll sein.
Für das rote Kennzeichen gelten dagegen wiederum dieselben Bedingungen wie für das H-Kennzeichen. Es ist vor allem für Sammler interessant, denn: Mehrere Fahrzeuge können mit einer einzigen Zulassung angemeldet werden! Jedes bekommt dabei sein eigenes Nummernschild, das Kennzeichen bleibt aber das gleiche. Allerdings können sich die verschiedenen Fahrzeuge nicht gleichzeitig in Bewegung setzen, da immer nur eines auf der Straße sein darf. Oldtimer-Sammler müssen sich also entscheiden, mit welchem ihrer Lieblinge sie zum nächsten Klassikertreffen aufbrechen.
Im Gegensatz zum Saisonkennzeichen kann das rote Kennzeichen zwar das ganze Jahr über genutzt werden, dafür aber tatsächlich nur für die Fahrten zu Messen, Oldtimer-Treffs und ähnlichen Veranstaltungen sowie für Probe- und Überführungsfahrten und den Weg zur Werkstatt. Mit einem Saisonkennzeichen ist dagegen während des Zulassungszeitraums jegliche Art von Ausflügen erlaubt.
Oldtimer-Versicherung
Viele Versicherungen gewähren Haltern von Oldtimern gesonderte Konditionen. Dabei sind zum einen oft die Prämien günstiger als bei gewöhnlichen Kfz-Versicherungen, zum anderen werden aber auch andere Schäden abgedeckt. Vor allem entfallen die Schadensfreiheitsrabatte, so dass von Anfang ein günstiger Tarif gilt. Mitglieder von Markenclubs und Sammler erhalten oft noch einmal bessere Konditionen.
Übrigens: Auch Halter von Youngtimern kommen in den Genuss der günstigen Konditionen. Bei der Zulassung erhalten Youngtimer, also Fahrzeuge ab einem Alter von ungefähr 20 Jahren, zwar keine Sonderbehandlung. Doch ein H-Kennzeichen ist nicht Voraussetzung für eine Oldtimer-Versicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich allein nach Alter, Leistung und Wert des Fahrzeugs. Weitere Information über Youngtimer-Versicherung findet ihr auf youngtimer-versicherung.net
Die Voraussetzungen für eine Oldtimer- oder Youngtimer-Versicherung variieren je nach Gesellschaft, meistens gelten jedoch die folgenden Kriterien:
- Der Fahrzeugnutzer ist mindestens 25 Jahre alt.
- Es ist noch ein weiteres „Alltagsauto“ angemeldet.
- Der Young- oder Oldtimer ist in gut erhaltenem Originalzustand. Dafür ist meist das Wertgutachten eines Sachverständigen vorzuweisen. Selbst wenn die Versicherung dies nicht ausdrücklich verlangt, ist es in der Regel ratsam, ein solches Gutachten einzuholen. So richten sich sowohl die Prämien wie die Schadensregulierung nach den individuellen Bedürfnissen des Fahrzeugs.
Bei einem Saisonkennzeichen fallen die Prämien nur innerhalb des Zulassungszeitraums an, gegen bestimmte Schadensfälle wie zum Beispiel Diebstahl bleibt das Fahrzeug jedoch auch während der Ruhezeit versichert.
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